Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 17. August 2026 · Fassung für den Pilotbetrieb

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software Instaplaner, bereitgestellt von der MindTrajour UG (haftungsbeschränkt), Straße der Jugend 18, 14974 Ludwigsfelde (nachfolgend „Anbieter").

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Elektrofachbetriebe. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Abweichenden Bedingungen des Nutzers wird widersprochen; sie werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Gegenstand der Leistung

Instaplaner ist eine Software zur Dokumentation elektrischer Verteilungen. Der Nutzer erfasst den gebauten Zustand strukturiert oder per Spracheingabe; die Software erzeugt daraus einen Planstand sowie Stromlauf- und Klemmenpläne zur Ausgabe als Dokument.

Die Software wird als über das Internet zugänglicher Dienst bereitgestellt. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf eine Installation beim Nutzer besteht nicht.

§ 3 Pilotbetrieb, Verfügbarkeit und Änderungen

Instaplaner befindet sich im Pilotbetrieb. Der Zugang erfolgt ausschließlich auf Einladung. Der Nutzer erkennt an, dass sich die Software in aktiver Entwicklung befindet und dass einzelne Funktionen unvollständig, fehlerhaft oder nur zeitweise verfügbar sein können.

Eine bestimmte Verfügbarkeit wird für den Pilotbetrieb nicht geschuldet. Der Anbieter darf Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und der Vertragszweck nicht gefährdet wird. Wartungsbedingte Unterbrechungen kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorab an.

§ 4 Fachliche Verantwortung des Nutzers

Instaplaner ist eine Dokumentationshilfe. Die Software übernimmt keine elektrotechnische Auslegung, keine Normprüfung und keine Freigabe der erfassten Anlage. Vorschläge der Software — insbesondere solche, die aus einer Spracheingabe entstehen — sind unverbindliche Entwürfe.

Der Nutzer bleibt für die fachliche Richtigkeit und Normkonformität seiner Anlage und der von ihm erstellten Unterlagen allein verantwortlich. Er ist verpflichtet, jeden von der Software erzeugten Vorschlag vor der Übernahme in den Planstand fachlich zu prüfen und jedes ausgegebene Dokument vor der Weitergabe an Dritte auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren.

§ 5 Einsatz künstlicher Intelligenz

Für die Spracherkennung und die Erzeugung von Änderungsvorschlägen setzt der Anbieter Dienste Dritter ein. Ergebnisse solcher Systeme sind naturgemäß nicht in jedem Fall zutreffend. Der Anbieter schuldet weder eine bestimmte Erkennungsgenauigkeit noch die inhaltliche Richtigkeit erzeugter Vorschläge.

Der Nutzer stellt sicher, dass er keine Sprachaufnahmen überträgt, die über den zur Plandokumentation erforderlichen Inhalt hinausgehen, insbesondere keine vertraulichen Angaben Dritter.

§ 6 Pflichten des Nutzers und Zugangsdaten

Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Kontos hat.

Der Nutzer stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingegebenen Daten berechtigt ist. Er darf die Software nicht rechtswidrig, nicht zur Beeinträchtigung ihrer Verfügbarkeit und nicht zum automatisierten Auslesen von Inhalten nutzen.

§ 7 Rechte an Inhalten und Software

Sämtliche Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Der Nutzer erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung.

An den vom Nutzer eingegebenen Daten und den daraus erzeugten Plandokumenten erwirbt der Anbieter keine Rechte. Der Anbieter nutzt diese Inhalte ausschließlich, um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung.

Soweit der Nutzer im Rahmen seiner Projekte personenbezogene Daten Dritter — insbesondere Objektadressen seiner Auftraggeber — erfasst, verarbeitet der Anbieter diese ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu vor dem Zugriff auf Projekte einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO durch ausdrückliche elektronische Annahme der in Instaplaner verlinkten PDF-Fassung. Der gespeicherte Annahmenachweis ist Bestandteil dieses Vertrags; eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

§ 9 Vergütung im Pilotbetrieb

Die Nutzung im Pilotbetrieb ist unentgeltlich. Ein Anspruch auf dauerhaft unentgeltliche Nutzung besteht nicht. Eine künftige Entgeltpflicht setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus; ohne Zustimmung des Nutzers entsteht keine Zahlungspflicht.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Da die Leistung im Pilotbetrieb unentgeltlich erbracht wird, haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer entgegen § 4 einen Vorschlag der Software oder ein erzeugtes Dokument ungeprüft übernommen oder weitergegeben hat.

§ 11 Datensicherung und Beendigung

Der Anbieter führt im Rahmen des Üblichen Sicherungen durch, schuldet im Pilotbetrieb jedoch keine Wiederherstellung verlorener Daten. Der Nutzer sichert für ihn wichtige Plandokumente eigenständig, indem er sie als Dokument ausgibt und ablegt.

Beide Parteien können die Teilnahme am Pilotbetrieb jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform beenden. Der Anbieter gibt dem Nutzer vor der Löschung seiner Daten eine angemessene Gelegenheit zur Ausgabe seiner Plandokumente.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter dem Nutzer in Textform mit; sie gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang widerspricht und der Anbieter auf diese Folge hingewiesen hat.